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§ 24

Präsentation, besondere Lernleistung


Schülerinnen und Schüler können statt einer Präsentation

oder einer mündlichen Prüfung im fünften Prüfungsfach

das Einbringen einer besonderen Lernleistung wählen.


Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag

mit anschließendem Kolloquium;

auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile.




Eine besondere Lernleistung wird im Rahmen oder Umfang

eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht.


Dieses kann zum Beispiel sein:


ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb,


eine Jahresarbeit,


die Ergebnisse eines umfassenden Projekts

oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können.




Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren.


Voraussetzung für die Einbringung ist, dass die besondere Lernleistung oder wesentliche Bestandteile noch nicht anderweitig angerechnet wurden.

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